Geschäftsbedingungen:
mit Betreten unseres Areals akzeptieren Sie unsere Geschäftsbedingungen
EINLASSREGELN:
Bei uns ist jeder als Gast willkommen der sich als Gast verhält.
Dresscode Kein Einlass mit ungepflegtem ErscheinungsbildBitte halten Sie beim Betreten an der Kasse Ihren Ausweis bereit, da wir diesen Ihrer Abrechnungskarte zuordnen.
Gespeicherte Daten werden bei ordnungsgemäßen Verlassen des Hauses automatisch gelöscht.
Sie können bei uns mit EC-Karte (Pin) bezahlen.
Der Einlass ist ab 16 Jahren!
- Gäste im 16. Lebensjahr können unter Aufsicht eines Personenfürsorgeberechtigten unser Haus auch länger als 24 Uhr besuchen.
. download Formular zur Übertragung der Personenfürsorgepflicht .
Die erziehungsbeauftragte Person übernimmt aufgrund einer Vereinbarung mit der personenfürsorgeberechtigten Person - meistens die Eltern – zeitweise oder auf Dauer die Aufgaben der Erziehung. Sie muss volljährig, im Sinne des Gesetzes, sein.
Hinweise für personenfürsorgeberechtigte Personen (Eltern)
- Sie sollten die erziehungsbeauftragte Person persönlich gut kennen und ihr natürlich auch vertrauen können.
- Überlegen Sie vorab, ob die erziehungsbeauftragte Person genügend eigene Reife besitzt, um dem Jugendlichen Grenzen setzen zu können (z.B. Alkoholkonsum), unter Berücksichtigung altersentsprechender Freiräume.
- Sprechen Sie eine konkrete, zeitlich begrenzte Beauftragung aus, in schriftlicher Form – mit auf Kopie Ihres Ausweises und auf unseren Formularen aus.
- Blankounterschriften der Eltern auf Formblättern von Diskotheken/Gaststätten etc. mit nachträglicher Eintragung Volljähriger sind keine rechtmäßige Erziehungsbeauftragung!
- Treffen sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson (z.B. Rückkehrzeiten/Rückweg)!
- Prüfen Sie, ob der rechtmäßige Beauftragte auch tatsächlich die Beaufsichtigung wahrnimmt! Eine Weiterdelegation an Dritte ist nicht möglich.
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Es gilt: Eltern haften für Ihre (Jugendlichen/ Kinder)
Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung weiterhin bei den Eltern – auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweise auf den Beauftragten übertragen!




















