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Beachten Sie unsere AGB

 

VIPLOUNGE
(ab 18 Jahren)

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Top aktuell: DJ VIP_LOUNGE

Geschäftsbedingungen:

mit Betreten unseres Areals akzeptieren Sie unsere Geschäftsbedingungen

 

EINLASSREGELN:

Bei uns ist jeder als Gast willkommen der sich als Gast verhält.

Dresscode
Kein Einlass mit ungepflegtem Erscheinungsbild

Bitte halten Sie beim Betreten an der Kasse Ihren Ausweis bereit, da wir diesen Ihrer Abrechnungskarte zuordnen.

Gespeicherte Daten werden bei ordnungsgemäßen Verlassen des Hauses automatisch gelöscht.

Sie können bei uns mit EC-Karte (Pin) bezahlen.

 

Der Einlass ist ab 16 Jahren!

  • Gäste im 16. Lebensjahr können unter Aufsicht eines Personenfürsorgeberechtigten unser Haus auch länger als 24 Uhr besuchen.
Der Personenfürsorgeberechtigte übernimmt die Erziehungsaufgaben voll und trägt die ganze Verantwortung für den Jugendlichen und dessen Handlungen und die Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.
Das Betreten der  Cherrys Erlebnisgastronomie-Kneipe (Raucherlokal)  ist Personen unter 18 Jahren strikt verboten!
Auf Grund unseres Abrechnungssystemes ist die Abgabe von nichterlaubten Alkohol unsererseits an Personen unter 18 Jahren ausgeschlossen.
Die Weitergabe von unerlaubtem Alkohol von Gästen über 18 Jahren an minderjährige Personen müssen wir mit sofortigem Hausverbot ahnden.
Ist der Personfürsorgeberechtigte nicht ein Elternteil, muß uns die Personenfürsorgeübertragung schriftlich auf unserem Formular nachgewiesen werden.
Wir akzeptiern nur vollständig ausgefüllte Formulare mit Kopie des Personalausweises des unterschreibenden Elternteils.

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download
Formular zur Übertragung der Personenfürsorgepflicht
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Die erziehungsbeauftragte Person übernimmt aufgrund einer Vereinbarung mit der personenfürsorgeberechtigten Person - meistens die Eltern – zeitweise oder auf Dauer die Aufgaben der Erziehung. Sie muss  volljährig, im Sinne des Gesetzes, sein.


Hinweise für personenfürsorgeberechtigte Personen (Eltern)

  • Sie sollten die erziehungsbeauftragte Person persönlich gut kennen und ihr natürlich auch vertrauen können.
  • Überlegen Sie vorab, ob die erziehungsbeauftragte Person genügend eigene Reife besitzt, um dem Jugendlichen Grenzen setzen zu können (z.B. Alkoholkonsum), unter Berücksichtigung altersentsprechender Freiräume.
  • Sprechen Sie eine konkrete, zeitlich begrenzte Beauftragung aus,  in schriftlicher Form – mit auf Kopie Ihres Ausweises und auf unseren Formularen aus.
  • Blankounterschriften der Eltern auf Formblättern von Diskotheken/Gaststätten etc. mit nachträglicher Eintragung Volljähriger sind keine rechtmäßige Erziehungsbeauftragung!
  • Treffen sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson (z.B. Rückkehrzeiten/Rückweg)!
  • Prüfen Sie, ob der rechtmäßige Beauftragte auch tatsächlich die Beaufsichtigung wahrnimmt! Eine Weiterdelegation an Dritte ist nicht möglich.
  • Es  gilt: Eltern haften für Ihre (Jugendlichen/ Kinder)
    Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung weiterhin bei den Eltern – auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweise auf den Beauftragten übertragen!


 

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sämltliche Räumlichkeiten und Grundstücke sind videoüberwacht.
In unserem Auftrag gefertigte Fotografien (auch von Personen) dürfen für Werbezwecke veröffentlicht  werden.

Freitag 21.6.2013

DAS BO & Die Hängergäng Soundsystem

im PALAZZO

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nächste bigFm PARTYNIGHT

Samstag 29.6.2013

mit RadioDJ Rockmaster B.

Dancing Park PALAZZO,die Legende ist zurück - Dez. 2010

Freitag 21.6.2013 im PALAZZO

Das Bo & die Hängergang Soundsystem

 

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